Allgemeine Bedingungen für Gesuche

Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich unterstützt Projekte im Sinne einer Anschub- oder Ausbaufinanzierung. Nachfinanzierungen, Defizitgarantien sowie die Finanzierung grösserer Bauprojekte sind ausgeschlossen.

Es werden nur schriftlich und vollständig eingereichte Gesuche berücksichtigt. Nachstehend eine Auflistung der erforderlichen Angaben und Unterlagen.


Einzureichende Unterlagen
Das Gesuch muss folgende Unterlagen und Angaben umfassen:

  • Name des Projekts
  • Name, Adresse und Website des Gesuchstellenden, der Trägerschaft oder der sozialen Institution
  • Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der zuständigen Kontaktperson
  • Kurzbeschrieb des Projektes und der Zielgruppe
  • Beantragter Unterstützungsbeitrag
  • Referenzen
  • Terminplan
  • Finanzplan und Budget
  • Hängige Gesuche an andere Förderstellen
  • Zusagen anderer Förderstellen
  • Einzahlungsschein oder Kontoangaben

Beachten Sie vor Einreichen des Gesuchs unbedingt die spezifischen Bedingungen der einzelnen Ressorts Soziales, Stipendien und Kultur.


Termine
Die Ressorts entscheiden an je vier Sitzungen pro Jahr über die Gesuche. Die Vergabe von Beiträgen von mehr als CHF 30 000.- muss vom Gesamtvorstand bewilligt werden. Dieser tagt ebenfalls viermal pro Jahr.

Korrespondenz
Die Gesuchstellenden werden schriftlich benachrichtigt. Absagen werden nicht näher begründet.

Adressen
Senden Sie das vollständigen Gesuch elektronisch oder per Post direkt an das zuständige Ressort. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch nicht gleichzeitig bei zwei verschiedenen Ressorts der GGKZ ein!